Artikel 13 Upload Filter einfach erklärt

Artikel 13, der Upload Filter und die Urheberrechtsreform einfach erklärt !

Es gibt Menschen die haben noch nichts von Artikel 13, dem Upload Filter und der Urheberrechtsreform gehört und deshalb werde ich es einfach erklären.

Das Internet so wie wir es alle kennen erlaubt vieles. Jeder hat die Möglichkeit seine Meinung im Internet frei zu äußern und Videos oder Filme zu produzieren und diese auf die verschiedenen Plattformen hoch zu laden.

Die bekanntesten Internetplattformen sind YouTube, Google, Facebook, Twitter und Instagram, um nur einige zu nennen. Dabei setzt aber beispielsweise YouTube bereits jetzt schon Upload Filter ein; allerdings nicht in dem Umfang wie die EU es gerne hätte.

Auf allen diesen Plattformen ist es erlaubt persönliche Kommentare zu hinterlassen, eigene Themen zu schreiben bzw. Artikel zu veröffentlichen.

Auch darf bisweilen jeder Mensch in Europa Videos produzieren und bei den bekannten Plattformen wie YouTube, Vimeo, Facebook, Instagram etc.  hochladen und diese veröffentlichen.

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